MPU doch erst ab 1,6‰

Vor einiger Zeit wurde entschieden, dass die Promillegrenze zum Entzug der Fahrerlaubnis von 1,6‰  auf eine Grenze von 1,1‰ gesenkt wird.

Im April 2017 hat dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anders entschieden:  Einigen meiner Klienten konnte ich mitteilen, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig  entschieden hat, den Entzug der Fahrerlaubnis erst bei 1,6‰ durchzuführen.

Dies zum Ärgernis einiger Klienten, denen die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde und die bereits mit der MPU-Vorbereitung begonnen hatten.

Trotzdem überwog ausnahmslos die Erleichterung meiner Klienten, den Führerschein nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist OHNE die Beibringung eines positiven Gutachtens wiederzuerlangen.

http://www.rug-anwaltsblog.de/2017/04/06/bundesverwaltungsgericht-kippt-mpu-unter-16-promille-bei-neuerteilung-der-fahrerlaubnis/