Nicht immer darf der Führerschein bei einer einzelnen Fahrt unter THC-Einfluss einbehalten werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im April 2019 entschieden.
Zwar wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die MPU, sicherlich trotzdem angeordnet, bis zu einer endgültigen Entscheidung können Sie aber weiterhin als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen.
Quelle: Tagesschau.de, Stand 11.04.2019
https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-fahrerlaubnis-101.html