Abstinenznachweise für die MPU

Laut den Begutachtungskriterien gibt es zwei verschiedene Abstinenzzeiträume, die bei einer MPU vorliegen müssen, und zwar sind es entweder 6 Monate oder 12 Monate.
Leider ist die Frage, welcher Zeitraum in Ihrem Fall erforderlich ist, nicht ohne weitere Informationen zu beantworten. Die Dauer der erforderlich Abstinenz hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
– Wie häufig wurde(n) Alkohol/Drogen konsumiert?
– Zu welchen Gelegenheiten wurde konsumiert?
– Welche Mengen wurden konsumiert?

Entscheidend für Sie ist natürlich der zeitliche Aspekt, denn meistens erfahren meine Klienten erst in den Vorgespräch bei mir, dass überhaupt eine Abstinenz erbracht werden muss. In der Regel ist dann schon viel Zeit vergangen und der MPU-Termin rückt wieder in weite Ferne.

Klar ist: Je eher Sie mit einer Abstinenz und den Nachweisen beginnen, umso eher können Sie Ihre MPU absolvieren – denn am Tag der Begutachtung muss der erforderliche Abstinenzzeitraum als auch der Abstinenznachweis vorliegen.

Meine Empfehlung ist daher: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Abstinenz und dem Erbringen der Nachweise, am besten gleich nach der Auffälligkeit, und nutzen Sie gegebenenfalls Ihre Sperrfrist.
Rufen Sie mich hierzu gern an! Sie erhalten von mir auch Namen und Preise der verschiedenen Anbieter, die zum Erstellen der Nachweise berechtigt sind.

Der Nachweis über eine Abstinenz allein reicht für ein positives Gutachten allerdings nicht aus. Mindestens genauso wichtig ist, dass Sie über Ihre Erfahrungen, Ihre Erkenntnisse und über empfundene Veränderungen während der Abstinenz berichten können. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie sich selbst und Ihre Umgebung aufmerksam beobachten und dies entweder während Ihrer Vorbereitung besprechen oder sich Notizen machen, damit Sie sich auch später (allein ein halbes Jahr kann ein langer Zeitraum sein) an den Beginn erinnern können.